Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 304/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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