Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 1891/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000,- Euro festgesetzt.


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