Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 285/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Justizministerialblatt Nr. 4 vom 15. Februar 2012 ausgeschriebene Stelle eines Betriebsinspektors/einer Betriebsinspektorin bei der Justizvollzugsanstalt X.         -W.         zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 10.000 Euro festgesetzt.


123456789101112131415

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.