Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 97/10

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert:

Der Bescheid der Beklagten vom 25. November 2008 wird aufgehoben, soweit darin ein Erschließungsbeitrag von mehr als 88.335,61 Euro festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 88.557,18 Euro festgesetzt.


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