Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 2045/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Rückforderungsbescheid der Wehrbereichsverwaltung Süd vom 23. April 2009 in der Gestalt des Teilabhilfebescheides vom 3. August 2009 sowie der Beschwerdebescheid der Wehrbereichsverwaltung Süd vom 27. August 2009 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


123456789101112131415161718192123242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859606162636465666768697071

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.