Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1434/11

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der Festsetzung durch das Verwaltungsgericht – auch für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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