Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 44/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Berufungszulassungsverfahren ebenfalls auf 1.325 Euro festgesetzt.


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