Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 251/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 3.600,- Euro festgesetzt.


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