Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 65/13

Tenor

Der angefochtene Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 4.360,50 Euro und für den Vergleich auf 40.510,35 Euro festgesetzt.

Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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