Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 310/13

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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