Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2895/12

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 31. Oktober 2012 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.


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