Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 D 28/13

Tenor

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 10. Mai 2013 ‑ 13 D 23/13 ‑ wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.


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