Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 41/13

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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