Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 632/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen jeweils auf bis 65.000,00 Euro festgesetzt.


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