Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 1092/12

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 29. März 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 24.000,00 Euro festgesetzt.


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