Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1191/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 6904/12 gegen den Ratsbeschluss der Antragsgegnerin vom 28. Juni 2012 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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