Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 210/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.202,12 Euro festgesetzt.


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