Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 429/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. April 2013 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, den am 6. Februar 2013 auf den Führerschein des Antragstellers, ausgestellt am 22. März 2010, Nr. EE 764685 vom Magistrat U.      , Tschechische Republik, aufgebrachten Sperrvermerk vorläufig zu entfernen. 

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


123456789101112131415161718192021

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.