Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1659/12

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.


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