Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 2636/11

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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