Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 2150/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 3.000,- Euro festgesetzt


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