Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 324/13

Tenor

Der Beschluss vom 19. März 2013 wird abgeändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren erster Instanz auf 13.200,- €, für den Vergleich auf 24.000,- € festgesetzt.  

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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