Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 5/13

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 6. März 2013 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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