Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 909/13

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des zweitinstanzlichen Verfahrens wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.


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