Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 1041/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren bewilligt und Rechtsanwältin E.      in F.     beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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