Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1931/11

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Klägerin.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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