Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1284/13

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. April 2013 wird verworfen.

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungszulassungsverfahren wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens; das Prozesskostenhilfeverfahren ist gerichtskostenfrei.Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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