Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1373/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig, d.h. bis zur Entscheidung in der Hauptsache, auf den von ihm zuletzt innegehabten Dienstposten des Leiters der Referatsgruppe 5B rückumzusetzen.

Der Antragsgegnerin werden die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen auferlegt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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