Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 520/13.NE

Tenor

Der Bebauungsplan Nr.      „Östlich T.--------straße “ der Stadt M.        wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über den von dem Antragsteller noch zu stellenden Normenkontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.