Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 477/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldnerinnen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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