Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 268/12.NE

Tenor

Der Bebauungsplan IKG 1 „X. H. A 31“ des A. N1. H. A 31 wird vorläufig bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren 10 D 21/12.NE außer Vollzug gesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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