Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 2046/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Etwaige außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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