Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2911/12

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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