Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 44/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 23.580,54 Euro festgesetzt.


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