Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1380/13

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. April 2013 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


G r ü n d e :

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