Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 2707/10

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 12. Oktober 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass auch das erstinstanzliche Verfahren gerichtskostenfrei ist.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens.


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