Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 758/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 8.000,- Euro festgesetzt.


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