Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 829/13

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 9. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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