Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1150/12

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859606162636465

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen