Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1759/11

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 29. Juni 2011 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.871,92 Euro festgesetzt.


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