Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 E 679/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die Arrestanordnung und die Pfändungsbeschlüsse des Kammervorsitzenden als Vollstreckungsgericht vom 15. Mai 2013 werden aufgehoben.

Die Vollstreckungsgläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge


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