Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 727/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den am 28. März 2012 ausgeschriebenen Dienstposten „Sachbearbeiterin/Sach-bearbeiter Projektmanagement, Technischer Dienst, BesGr. A 13 g.D. BBesG bzw. VGr. II 1 BAT (vorläufige Zuordnung zur Entgeltgruppe 13 TVöD-V), Stellenplannummer 600 50 320" mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 16.000,00 Euro festgesetzt


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