Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 881/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird unter Abweisung der Beschwerde im Übrigen geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 1.536,- Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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