Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 B 798/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 2.500,- Euro festgesetzt


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