Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 1723/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 370.647,41 Euro festgesetzt.


Gründe:

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