Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 867/13

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Ablehnungsgesuche werden als unzulässig verworfen.

Die Beschwerden der Antragsteller gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Juni 2013 werden zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das jeweilige Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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