Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 2181/12

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Der Berufungszulassungsantrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und diejenigen des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren und für das Zulassungsverfahren wird auf jeweils 381,70 Euro festgesetzt.


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