Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 201/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 38,12 € festgesetzt.


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