Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1037/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.


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