Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 138/13

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. Januar 2013, das Klageverfahren 17 K 5569/12 betreffend, wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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